Anregungen zur Tagung "Einfach für alle" am 6. Mai in Gelsenkirchen
02.04.2008 - fjh
1. Barrierefreiheit kann nicht allein durch staatliche Anordnung durchgesetzt werden.
Barrierefreiheit muss zu einem inneren Anliegen aller Anbieter von Internet-Seiten werden. Das kann kein Gesetz oder keine Verordnung alleine erreichen.
2. Barrierefreiheit muss vom Staat angeordnet werden.
Allein aus freien Stücken werden sich nur wenige Behörden oder Firmen für ein barrierefreies Internet-Angebot entscheiden. Staatlicher Druck kann eine solche Entscheidung aber befördern.
3. Barrierefreiheit ist etwas Selbstverständliches, das allen zugute kommt.
Eine Ausgrenzung von Menschen schadet zugleich auch immer denjenigen, die sie verantworten. Eine demokratische Gesellschaft muss jede Form von Ausgrenzung vermeiden. Barrieren im Alltag und im Internet widersprechen dem demokratischen Grundsatz der generellen Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.
4. Barrierefreiheit ist zugleich auch Usability.
Überladene Internet-Angebote stellen für viele Menschen eine Barriere dar. Echte Barrierefreiheit achtet deswegen auf verständliche und übersichtliche Strukturen und eine möglichst starke Orientierung an einem unerfahrenen und nicht übermäßig geschickten Nutzer.
5. Barrierefreiheit darf nicht selbst zur Barriere werden.
Die Forderung nach Barrierefreiem Webdesign muss sich auf die wesentlichen und notwendigen Elemente beschränken. Wer allzu hohe Anforderungen an die Anbieter von Internet-Seiten stellt, der verhindert damit möglicherweise ein Umschwenken. Allerdings müssen grundsätzliche Techniken der Barrierefreiheit immer angewandt und dementsrpechend auch gefordert werden. Barrierefreiheit darf nicht zur gummi-ähnlichen Dispositionsmasse werden.
Franz-Josef Hanke - 02.04.2008